Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht

Ich wurde kürzlich von jemand gefragt, wie sich das mit dem Urheberrecht verhält, und bei meinem Photobeitrag Cam Underfoot vor einigen Tagen, haben wir uns in den Kommentaren ebenfalls darüber ausgetauscht, ob es erlaubt ist, wie auf meinem Photo, die Leute auf dem Marktplatz zu photographieren.

Daher aus gegebenem Anlaß hier mal eine kleine Übersicht, was (meines Wissens) zum Thema wichtig ist. Ich kann nur weitergeben, was ich im Laufe der Jahre beim Recherchieren in Erfahrung bringen konnte. Wer ganz sicher sein will, der muss allerdings einen Anwalt befragen.

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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Es gibt Ausnahmen wonach Bilder ohne die erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen, z. B.

  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Hier weitere Informationen dazu:

http://www.kanzleischroeder-kiel.de/artikel/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild/

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

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Ergänzend noch zwei Hinweise:

Sehr interessant auch diese Geschichte in Sachen Loriot, ich würde daher jedem empfehlen keine Texte von Loriot zu veröffentlichen.

Allergrößte Vorsicht ist übrigens auch bei Texten von Heinz Erhardt geboten, der Lappan Verlag verschickt Abmahnungen.


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16 Antworten zu Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht

  1. uli b sagt:

    …joo, so isses …gruß uli

  2. Georg sagt:

    Hallo Agnes, diese Rechtslage hat, wie alles, mal wieder zwei Seiten. Zum einen ist es zu begrüßen, dass einen nicht jeder in jeder Lebenslage fotografieren darf um diese Bilder dann zu veröffentlichen. Zum anderen macht es die „Street-Photography“ fast unmöglich, bzw. nur noch im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen möglich. Somit bin ich über die Regelung sowohl froh als auch ein wenig traurig. Aber man kann halt nicht alles im Leben haben. :nein:

    LG, Georg

    • Agnes sagt:

      So geht es mir auch, ich möchte mein Gesicht auch nicht auf irgendwelchen Webseiten wiederfinden, daher bin ich auch immer bemüht möglichst Stadtansichten, Gebäude und Landschaften ohne Menschen zu photographieren, was leider nicht immer möglich ist.
      Bei dem Cam Underfood von Osnabrück habe ich sehr lange gewartet, bis ich dieses Photo machen konnte.
      Ich hoffe, dass das noch „Beiwerk“ fällt.

      Mir fällt allerdings immer wieder auf, dass sich da nicht alle Menschen daran halten. Werden wir doch oft in Städten photographiert, ohne jede Rücksicht.
      Wenn möglich wende ich mich dann schnell ab.
      Ich weiß nicht, was ich machen würde, wenn ich mein Gesicht auf einer Internet Plattform sehen würde.
      :confused: :confused:
      Ich glaub ich weiß es doch

  3. Sarah sagt:

    Mhm, ich frag mich nur gerade, wie das dann mit den ganzen Paparazzi-Bilder ist? Das würde ja dann eigentlich bedeuten, dass sich sowohl die Fotographen, als auch die Zeitungen, die es drucken, am laufenden Band strafbar machen. Denn auch wenn der eine oder anderen C- bis Z- Promi vielleicht dankbar darüber ist, dass er überhaupt in den Medien auftaucht, dürften andere das ganz anderes sehen und die permanent mit Klagen überhäufen. Kann mir nicht vorstellen, dass eine Zeitung das auf Dauer finanzieren kann – auch wenn sie noch so gut verkauft wird.

    Fällt das dann also unter Pressefreiheit?

    • Agnes sagt:

      Medien unterliegen anderen Richtlinien als wir Privatpersonen, die haben ja die Aufgabe zu berichten.
      Bei Personen, die im öffenltichen Interesse stehen (Schauspieler etc.), sieht das halt anders aus, und dennoch dürfen die Reporter auch nicht alles und jeden photographieren.
      Das hab ich hier bewußt ausgeklammert, das sprengt den Rahmen eines privaten Blogs.

      Mehr darüber findest Du u. a. hier.

      Ich habe mich daher auf das beschränkt, was uns, die privaten Photoamateure betrifft.

      Das Thema ist ansonsten weitaus umfangreicher.

  4. ute42 sagt:

    Also ich bin da lieber übervorsichtig und lasse Personen, wenn es geht, ganz weg.
    Selbst wenn ich um Erlaubnis frage, dann habe ich die zwar mündlich, aber wer garantiert mir, dass die abgelichtete Person nicht ihre Meinung ändert und später von dieser Zusage nichts mehr weiß. Lässt es sich nicht vermeiden, dass Personen auf dem Bild sind, dann mache ich sie unkenntlich. Ehrlich gesagt wundere ich mich manchmal, wie unbekümmert einige damit umgehen.

    • Agnes sagt:

      Wie Du ja von meinen Photos weißt, gehe ich da ähnlich sorgsam vor.
      Bei Internet Treffen lasse ich jedes Photo von den Personen „freigeben“ die daraus abgebildet sind.
      Und sonst photographiere ich auch lieber die Photos ohne Menschen.
      Obschon man ja bei Volksfesten (z. B. Karneval) photographieren darf, bin ich auch das vorsichtig, wenn ich Personen zeige.
      Aber Menschenansammlungen auf der Straße darf man auch zeigen, nur wo ist das die Grenze?
      Einige im web sind da sehr unbedarft, sowohl mit Photos von Gesichtern anderer Personen wie auch mit Photos und Texten von anderen.
      Ich habe auch schon Photos von mir auf anderen Webseiten gesehen, die wurden auch ungefragt von meiner Seite kopiert.

  5. do sagt:

    Ich halte es wie du – ich bin sehr vorsichtig. Und die Tatsache, dass ich nicht gerne Menschen fotografiere, kommt mir natürlich entgegen.
    Deinen Seitenhintergrund finde ich schön – ich habe gerade einen ähnlichen auf meinem Handy.
    Ich wünsche dir einen schönen Sonntag.
    Herzlich, do

    • Agnes sagt:

      Ich möchte auch nicht von anderen photographiert werden, und mich, bzw. mein Bildnis auf irgendwelchen Webseiten wiederfinden, und was ich nicht möchte, darf ich auch anderen nicht zumuten, das ist mein Hauptprinzip, abgesehen davon, dass ich mir eine Abmahnung einhandeln könnte.
      Danke, dass Du den Seitenhintergrund erwähnst, ich habe es mal mit einem Hintergrund ausprobiert, kann es aber nur an meinem Rechner sehen, ich weiß nicht genau wie es bei breiteren oder schmaleren Bildschirmen aussieht.
      Dir auch noch einen schönen Sonntag.
      Wir wollten eigentlich direkt nach dem Mittagessen eine Cousine besuchen, aber seit einer guten Stunde ist es hier neblig, da werden wir das wohl aufschieben.

  6. Werner sagt:

    Hallo Agnes,
    wenn ich Sehenswürdigkeiten fotografiere und es läuft einer ins Bild. oder steht auch nur da und bestaunt die Sehenswürdigkeit, so steht die Sehenswürdigkeit im Mittelpunkt des Interesse / Fotos und darf ohne zu fragen im Internet verwendet werden. Steht allerdings eine Person so, das sie als Mittelpunkt des Fotos angenommen werden kann, ist es nicht erlaubt das Foto in das Netz zu stellen. Bei Personen des öffentlichen Interesses, Politiker, Schauspieler usw. kann ich die Bilder auch auf die Webseite stellen und brauche nicht fragen. Das selbe gilt, wenn ich künstlerische Fotos erstelle, wie gerade dein Projekt und es tauchen Personen im Foto auf, ist der künstlerische Zweck des Fotos die Motivation und es darf in das Netz gestellt werden ohne zu fragen.
    Grüßle Werner

    • Agnes sagt:

      So ist es, das sagt ja mein Beitrag oben auch aus.
      Aber Personen des öffentlichen Interesses darf man nicht einfach so photographieren und ins Netz stellen, weder wir Privatleute noch die Presse.
      Wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen schon, aber nicht im privaten Bereich.
      Da gab es auch schon einige Urteile.
      Es ist nur oft schwammig mit den Regeln, da bewegt man sich in Randzonen, ob die Personen nun Beiwerk sind oder nicht.
      So habe ich z. B. lange überlegt, ob ich das Cam Underfoot Photo vom Osnabrücker Marktplatz zeigen darf oder nicht.

  7. Kerstin sagt:

    Hallo Agnes, ja ein schwieriges Thema – und es hat immer 2 Seiten. Wer bestimmt, ob eine Person nur Beiwerk ist? Da kann man ja auch verschiedener Ansicht sein… Manchmal jedenfalls.

    LG, Kerstin

    • Agnes sagt:

      Das ist halt das Problem, dass vieles schwammig und grenzwertig ist, da weiß man nie, wie das ein geschickter Anwalt auslegen mag, was Beiwerk ist.

      In Sachen Copyright auf Wörtern las ich letzt, dass sich jemand die Erlaubnis der Erben eingeholt hat, und der Verlag jetzt eine Abmahnung geschickt hat.
      Und die mußte er dann auch (trotz Rechtsbeistand) bezahlen

      Ich verstehe nicht, wie sorglos viele Blogbetreiber mit diesem Thema umgehen und solche Gesetze ignorieren, und seltsamer Weise scheinen die auch noch Glück zu haben.
      :confused:

  8. Liebe Agnes, ein sehr interessanter und informativer Beitrag! Ich halte es so wie du, möglichst keine Menschen, was manchmal viel Geduld erfordert. Aber nur so ist man auf der sicheren Seite.
    LG Esther

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