Abmahnwarnung

Ich erhielt die unten stehende Nachricht zugeschickt, die ich Euch nicht vorenthalten möchte.

Viele Webmaster gehen recht sorglos mit der Verwendung von nicht freien Gedichten und Zitaten um, daher dachte ich, ich publiziere das mal wieder, ehe jemand eine Abmahnung erhält.

Text von „Rettet das Internet“


Abmahnwarnung: Gedichte von Heinz Erhardt

Liebe Webmaster und Surfer,

in Zeiten der Automation, und leider sind auch Abmahnungen inzwischen ein zunehmend automatisierter Vorgang, kommen Warnungen vor Massenabmahnungen naturgemäß meist zu spät, bzw. erst, wenn die erste „Welle“ durchgelaufen ist.

Da aber mit weiteren Abmahnwellen zu rechnen ist, nutzen wir die Gelegenheit, um vor den speziellen und allgemeinen Gefahren zu warnen. Im konkreten Fall geht es um Gedichte von Heinz Erhardt, die eben leider nicht „Volkseigentum“ sind, sondern deren Rechte beim Lappan-Verlag liegen. Ähnliches gilt aber auch für Gedichte und Zitate von Erich Kästner und Karl Valentin.

Auch deren Rechteinhaber sind geldgierig und skrupellos genug, um jeden, der etwas von diesen Künstlern veröffentlicht bzw. auch nur zitiert, abzumahnen. Man tut also gut daran, seine Seiten nach diesen Künstlern zu durchforsten und Gedichte gegebenenfalls zu entfernen, zumal mittlerweile automatisierte Suchrobots selbst die verstecktesten Winkel des Internets aufspüren.

Vorsicht ist auch insbesondere bei sogenannten „Katalog-Fotos“ geboten. Dabei handelt es sich in der Regel um gestellte bzw. auch mit größerem Aufwand erstellte Fotografenfotos, die später als Symbolfotos für Zeitschriften oder als Dekoration für Werbezwecke dienen. Solche für kommerzielle Zwecke gefertigten, vielfach mit unsichtbaren Wasserzeichen gekennzeichneten Fotos sind in der Regel lizenzpflichtig, und ihre ungenehmigte Verwendung kann enorme Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Nähere Informationen erhaltet Ihr in unseren News, vor allem verweisen wir auf die letzten drei Beiträge:

Abmahnungen wegen Heinz Erhardt
Jetzt mahnt die ganze Welt Deutschland ab
Unberechtigte Internet-Abmahnungen

Außerdem würden wir uns freuen, wenn Ihr unseren aktuellen Protestbrief (der als Email-, HTML- und Word-Version vorliegt) möglichst zahlreich unterstützt:
Brief ans Justizministerium.

Unsere letzte Protestbrief-Aktion (an die damalige Ministerin Zypries) dürfte immerhin einer der Hauptauslöser für die daraufhin eingeführte Deckelung der Abmahnkosten gewesen sein. Auch wenn diese Deckelung halbherzig und ihr positiver Effekt zweifelhaft ist, es zeigt doch zumindest, dass unsere Briefe und Mails durchaus zur Kenntnis genommen werden.

Weitere Informationen bei „Rettet das Internet“


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10 Antworten zu Abmahnwarnung

  1. Frau Momo sagt:

    Es ist eigentlich so einfach. Wer noch keine 70 Jahre tot ist, darf meistens nicht einfach zitiert werden. Berüchtigt für ihre Abmahnwut sind auch die Brecht-Erben.
    Aber nach 70 Jahren darf frei und mit ganzen Texten zitiert werden.

    • Agnes sagt:

      Ja, ich weiß das, und wie ich sehe Du auch, aber viele wissen es nicht, oder es interessiert diese Menschen nicht.

      Antoine de Saint-Exupéry, Mahatma Gandhi, Albert Einstein und Hermann Hesse sind ebenfalls nicht erlaubt, bei letzterem gab es vor Jahren schon etliche Abmahnungen.
      Aber man sieht sie immer wieder.

      Und nachdem der Autor 70 Jahre tot ist, dürfen die Texte auch nicht ohne Angabe seines Namens veröffentlicht werden, auch das interessiert viele nicht.

      Und was ja reichlich betrieben wird, ist das Zeigen von geklauten Bildern, da guckt doch keiner nach Urheberrecht.
      Da werden Bilder von Uli Stein auf Webseiten gezeigt oder andere witzige Grafiken, bei denen deutlich eine Signatur zu erkennen ist.

      Und wenn anderen Webseiten werden Bilder genommen, wo ich meine Postkarten oder andere Blumenbilder schon alles entdeckt habe.

  2. Wortman sagt:

    Was Zitate angeht, wenn das „abmahnfähig wäre“, müssten 98% aller weltweiten Sachbücher eingestampft werden.

    Komplette Texte/Gedichte sind erst nach 70 Jahren frei. Das stimmt. Voraussetzung ist natürlich, dass kein Erbe eine Verlängerung beantragt hat.

    • Agnes sagt:

      Bei Sachbüchern dürfte das anders sein, da hat wahrscheinlich (hoffentlich) der Verlag die Genehmigung eingeholt, oder er besitzt selber die Rechte.
      Manchmal bekommt ja auch Genehmigungen, auch von Verlagen, wenn man fragt, ich habe bisher sowohl Absagen (bei Hesse z. B.) wie auch Zusagen bekommen.

      Wenn mal ein Anwalt anfängt die vielen Bilder anzumahnen, die auf einigen Webseiten gezeigt werden, das dürfte für einige Blogbetreiber teuer werden.

  3. uli b sagt:

    …danke für den tipp, agnes

  4. Gerd sagt:

    Mein Gott, das wird ja immer schlimmer. Danke für den Hinweis.

    LG Gerd

    • Agnes sagt:

      Wie man es nimmt Gerd.
      Es ist teilweise auch unverschämt, wie sich einige Leute im Internet bedienen, mit fremden Texten und besonders mit Bildern.
      Allerdings diese Abmahnungen bei unseren Dichtern, die kann ich auch nicht verstehen.
      Solange man den Namen dazu schreibt und den Text nicht als den eigenen ausgibt sollten doch alle froh sein, wenn man dazu beiträgt, dass die Popularität vergrößert wird.

  5. Werner sagt:

    Grrrrrrr…………… :schrei: :sauer:
    Das ganze Abmahnunwesen, lässt in mir schiere Wut hoch steigen. Ich wünsche jedem Abmahnanwalt Dünnschi…. bis ans Ende seiner Tage.

    Gruß Werner

    • Agnes sagt:

      Ich sehe das sehr unterschiedlich, wie ich gerade bei Gerd schon als Antwort schrieb.
      Die Kästner, Hesse und Heinz Erhard Erben (und wie sie noch alle heißen) sollten sich doch freuen, wenn wir Interesse an den Schriften dieser Menschen habe, und sie im Internet verbreiten. Das verstehe ich nicht so ganz.
      Vorausgesetzt immer der Name des Dichters wird dazu geschrieben.
      Aber das wir ja nicht, da steht dann der Text ohne Namensangabe, und man denkt, das sind eigene Worte des Webmasters.
      Oder die Uli Stein Bilder, auf wie vielen Seiten findest Du die, das verstehe ich schon, dass der das nicht möchte.
      Wenn da Anwälte gegen vorgehen, das ist doch okay.

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